Lehrer für Hochbegabte sensibilisieren

Wir haben 2,86 Millionen Schüler in NRW. Nach aktuellen Erkenntnissen sind 2-3% von ihnen hochbegabt. Das sind mind. 57.200. Davon sind jedoch nur rund 10% (Absolut: 5.720) verhaltensauffällig. 51.480 hochbegabte Schüler werden somit nur schwer von den Lehrern erkannt.

Deswegen fordern wir die Landesregierung auf, dass sie im Landeshaushalt Mittel zur Fortbildung von Lehrern bereitstellt, damit jene für den Umgang mit Hochbegabten sensibilisiert werden und eine frühzeitige Erkennung von Hochbegabten möglich ist. Beispielhaft sei hier das Echa-Diplom genannt, das vom Internationalen Centrum für

Begabungsforschung der Uni Münster entwickelt wurde und der gezielten Ausbildung von Lehrern dient. Problematisch ist an der genannten Fortbildung allerdings, dass die Kosten für die Ausbildung entweder von der Schule oder von dem jeweiligen Lehrer selbst getragen werden müssen und somit häufig wegen der knappen finanziellen Mittel davon Abstand genommen wird.

Hier besteht seitens der Landesregierung Handlungsbedarf, damit eine flächendeckende Begabtenförderung ermöglicht wird.

Vorschuljahr für bessere Bildung

Der Kindergarten kann und muss das Fundament für eine erfolgreiche Schullaufbahn für Kinder in Nordrhein-Westfalen legen. Allerdings kann ein Pflichtjahr im Kindergarten nur dann gut für die Schule sein, wenn es nicht nur an Zahlen gemessen wird, sondern an seiner Qualität. Ein solches „Brückenjahr“ wird nur funktionieren, wenn Kindergärten und Schulen viel enger als bisher zusammenarbeiten, wie es nun erstmals im erstmals im KiBiz geregelt wird. Aus §14 KiBiz ergibt sich jetzt der verbindliche Auftrag für alle Kindertageseinrichtungen in NRW, Kinder im letzten Kindergartenjahr intensiv auf den Schulbesuch vorzubereiten und die Zusammenarbeit zwischen Kindergarten und Grundschulen zu verbessern.

Die Startchancen für Vorschulkinder werden aber nur dann erhöht, wenn der Besuch des Kindergartens im letzten Kindergartenjahr verbindlich und obligatorisch eingeführt wird. Nur so ist eine Chancengerechtigkeit für den späteren Schulerfolg für alle Kinder gewährleistet. Mit dem verpflichtenden Vorschuljahr soll auch Kindern aus bildungsfernen und sozial benachteiligten Schichten ein besserer Start in die Schule ermöglicht werden.

Die Jungen Liberalen NRW sprechen sich dabei für eine Kostenfreiheit des Vorschuljahres aus. Das diese die Kinder in die Kindertagesstätten holen kann macht das Saarland seit vielen Jahren vor. Dort nutzen fast alle Familien das letzte Kindergartenjahr für ihr Kind. Überzeugend ist dabei nicht nur die Kostenfreiheit, sondern auch die inhaltlichen Qualität des Vorbereitungsjahres auf die Schule.

Daher fordern die Jungen Liberalen NRW zusätzlich neben dem Rahmenprogramm ein konkretes Vorschulprogramm, in welches sich Sprachförderprogramme integrieren lassen. Hierfür sind allerdings verbindliche Curricula für die Vorschularbeit, sowie qualifiziertes und kompetentes Erzieherpersonal notwendig. Der spielerische Lerneffekt sei durch curriculare Vorgaben jedoch nicht auszuschließen.

Die Jungen Liberalen NRW fordern neben der Absicherung der Beitragsfreiheit wesentlich größere Investitionen in die Kindertagesstätten, um dem Bildungsanspruch der Kleinsten gerecht zu werden, wobei sowohl Bund als auch Länder über ein ganzheitliches Finanzierungskonzept diskutieren sollen. Für jedes Kind muss ein Platz für den Besuch in der Vorschule freigehalten werden.

Hörtest für Vorschulkinder beim Sprachtest DELFIN 4

In Nordrhein-Westfalen müssen derzeit alle Vierjährigen den Sprachstandstest DELFIN 4 zwei Jahre vor ihrer Einschulung ablegen, um mögliche Sprachauffälligkeiten noch vor der Einschulung erkennen zu können und Kinder mit erkannten Sprachmängeln frühzeitig sprachlich zu fördern. Trotz dieser sicherlich im Sinne der betroffenen Kinder zu begrüßenden Initiative der Landesregierung sind sich Phoniater und Pädaudiologen jedoch sicher, dass ein Sprachstandstest ohne zugehörigen Hörtest wenig Sinn mache. Laut den Experten seien Störungen des kindlichen Gehörs als Ursache für eine sprachliche Entwicklungsverzögerung wesentlich häufiger als Laien vermuten. Bei bis zu einem von 500 Kindern sei mit einer angeborenen mindestens mittelgradigen Innenohrschwerhörigkeit zu rechnen.

Hierzu fordern die Jungen Liberalen NRW: Zusätzlich zu den Sprachuntersuchungen müssen ebenso Hörtests erfolgen. Testauffällige Kinder können dann vom behandelnden Facharzt nachuntersucht und weiterhin medizinisch begleitet werden. Je früher ein betroffenes Kind mit einer erkannten und diagnostizierten Hörstörung therapiert werden kann, desto höher liegen die Chancen diese Defizite bis zum Schulbeginn ausgleichen zu können. Zudem sollte der Test nicht durch im Schnellverfahren geschulte Erzieher, sondern durch dafür speziell ausgebildete Logopäden erfolgen.

Mit Doppelqualifikation zum Lehramtsstudium

In der aktuellen Bildungsdebatte wird über jegliche Ummodellierung des deutschen Schulsystems debattiert. Die Jungen Liberalen erinnern daran, dass ein durchdachtes Schulsystem, wie wir es längst besitzen, in seiner Qualität mit der Lehrerausbildung steht und fällt. Nur gut ausgebildetes und motiviertes Lehrpersonal trägt zu einem großen Teil der Bildungsqualität der nordrhein-westfälischen Schülerschaft bei. Laut einer Langzeitstudie des Frankfurter Bildungsforschers Udo Rauin gibt es bei Lehramtsstudenten frühzeitig starke Anhaltspunkte, ob jemand ungeeignet für den Lehrerberuf sei. Etwa 25 Prozent der befragten Studienanfänger wollten eigentlich nie den Lehrerberuf ergreifen und sehen die Studienwahl als Notlösung an. Jeder vierte entscheidet sich nur mangels Alternativen für das Lehramtsstudium.

Die JuLis NRW fordern:

Die Anforderungen des Lehrerberufes müssen noch während des Studiums deutlicher gemacht werden. Die Jungen Liberalen begrüßen die Praxisphase für die Studienanfänger des Lehramts an nordrheinwestfälischen Universitäten fordern darüber hinaus aber eine bessere Betreuung und größere Rückmeldungen an den Praktikanten. Das Hochschulrahmengesetz gestattet es den Universitäten einen großen Teil ihrer Studierenden selbst auszuwählen. Die Jungen Liberalen fordern die Fakultäten dazu auf von dieser Option vermehrt Gebrauch zu machen, zum Beispiel in Form eines Aufnahmetests oder eines Motivationsschreibens, in dem der Studienanwärter darlegen muss, warum er die angestrebte Fachrichtung bzw. Studiengang studieren will. In einem Motivationsschreiben sollen Bewerber zeigen, dass sie sich inhaltlich mit dem Studium auseinandergesetzt haben. Die Allgemeine Hochschulreife zeigt die allgemeine Studierfähigkeit. Durch Aufnahmeprüfungen können die Hochschulen nach der fachspezifischen Studierfähigkeit auswählen. Nicht mehr nur die Einzelnote des Abiturs soll aussagekräftig sein, sondern es müssen auch anderen Kriterien berücksichtigt werden, wie Vorkenntnisse im Berufsfeld durch Fachpraktika oder Erkenntnisse durch ein Auswahlgespräch. Durch ein solches Verfahren werden eine höhere Motivation und eine zielbewusstere Studienplanung bei den angehenden Studenten erreicht.

Freiheit der (Schul-)Bildung

Die JuLis NRW sprechen sich für die Bewahrung der Wahlfreiheit der Fächer in den Oberstufen Nordrhein-Westfalens und für eine Beibehaltung der bisherigen Wahlfreiheit der Abiturfächer aus.

Darüber hinaus widersprechen die JuLis NRW jeder Geisteshaltung, die zwischen wertvollen und vermeintlich minderwertigen Fächern und Wissenschaften differenziert.

Qualität der Allgemeinen Hochschulreife bewahren – Kein Vollabitur an Berufkollegs

Die Jungen Liberalen begrüßen die Option auch alternativ zur gymnasialen Oberstufe die Allgemeine Hochschulreife zu erlangen. Allerdings mahnen die JuLis vor einer Qualitätsabnahme dieser durch Erlangen des Vollabiturs an Berufskollegs und Berufsoberschulen, welches nicht vordergründiges Ziel dieser Schulformen sein kann. Absolventen der Berufsoberschule oder des Berufskollegs sollten jedoch nach ihrer fachlichen Spezialisierung ein Fachstudium absolvieren dürfen. Eine Allgemeine Hochschulreife kann derzeit aber nur die gymnasiale Oberstufe gewährleisten. Zu groß sind die curricularen Differenzen zwischen dieser und denen der Berufskollegs. Dies zeigt sich auch darin erkenntlich, dass derzeit, aufgrund der Zentralen Abschlussprüfungen, versucht wird die Lehrpläne neu zu bearbeiten, um den Prüfungsanforderungen gerecht werden zu können. Die Problematik und die gravierende Differenz zu den gymnasialen Lehrplänen zeigen sich in der langwierigen Umsetzung des Zentralabiturs an diesen Schulformen. Die zentralen Abiturprüfungen an Beruflichen Gymnasien können laut dem Bildungsministerium NRW nur in drei Schritten eingeführt werden. Im Jahr 2008 erfolgt die zentrale Abiturprüfung in den Bildungsgängen für Berufskollegs. Zunächst nur in den Profil bildenden Fächern (2. Leistungskurs). Alle weiteren schriftlichen Prüfungen werden im Jahr 2008 immer noch dezentral durchgeführt.

Im Jahr 2009 werden dann die weiteren Leistungskursfächer (1. Leistungskurs) zentral geprüft und erst im Jahr 2010 folgt zusätzlich das dritte schriftliche Fach (Grundkurs).

Die Jungen Liberalen fordern die Abschaffung der Möglichkeit einer Allgemeinen Hochschulreife an den Schulformen, wie Berufskolleg und Berufsoberschule aus, weil dieselbe Qualität wie an den nordrhein-westfälischen Gymnasien nicht gewährleistet werden kann und die Absolventen auf fachlich untypische Studiengänge in keiner Weise vorbereiten. An diesen Schulformen sollte es stattdessen möglich sein, die Fachgebundene Hochschulreife zu erlangen. Es liegt im Verantwortungsbereich der Berufsschulen ihre Schülerschaft in erster Linie bei der beruflichen Ausbildung zu betreuen und, da fachspezifisch orientiert, die Berufsschüler solide auf ein fachliches Studium vorzubereiten.

Hochschulen Freiheiten geben – Hochschulfinanzierung neu gestalten

Die gut ausgebaute Hochschullandschaft in NRW ist aus Sicht der Jungen Liberalen ein wichtiger Faktor für den Wirtschaftsstandort NRW. Innovationen, die aus der Kooperation der Hochschulen mit der Wirtschaft entstehen, sind von entscheidender Bedeutung. Darüber hinaus erfüllen die Hochschulen gesellschaftliche Aufgaben, die über Innovationen im Sinne der wirtschaftlichen Verwertbarkeit von Forschungsergebnissen weit hinausgehen.

Leider wurden die Hochschulen bei steigender Studentenzahl in den vergangenen Jahren stark vernachlässigt. Die Hochschulen wurden unterfinanziert und es wurde ihnen oft verwehrt, sich andere private Finanzierungsquellen zu erschließen. Darüber hinaus erweist sich die ausgeuferte Bürokratie mit ihrer Idee, Qualität am besten durch möglichst detaillierte und zahlreiche Erlasse erreichen zu können, als Hemmschuh für die Entwicklung der Aufgaben der Hochschulen.

Die Jungen Liberalen NRW begrüßen deshalb grundsätzlich den Weg, den die nordrhein-westfälische Landesregierung mit dem Hochschulfreiheitsgesetz und der Einführung von Studienbeiträgen eingeschlagen hat.

Doch müssen sowohl die Freiheit der Hochschule als auch die Finanzierung der Hochschulen grundsätzlich neu überdacht werden.

Hochschulfreiheit

NRW muss in Forschung und Lehre in allen Bereichen wieder Spitzenpositionen erzielen. Aus diesem Grund muss die ausufernde Bürokratie im Bereich der Hochschulen schrittweise zurückgeführt werden.

Hier macht die Landesregierung unserer Meinung nach mit dem Hochschulfreiheitsgesetz einen Schritt in die richtige Richtung. Mit dem HFG werden den Hochschulen neue Entscheidungsspielräume eingeräumt und ihnen werden zu dem neue Handlungsspielräume eröffnet. Diese neue Freiheit erfordert natürlich auch verstärkte Verantwortung der Führungskräfte der Hochschulen. Aufgrund der verstärkten Öffnung der Hochschulen zur Wirtschaft sehen wir es als notwendig an, dass die Hochschulen in NRW neben der fachlichen Führung eine betriebwirtschaftliche Führung einrichten. Auch innerhalb der Hochschule muss es den Hochschulen ermöglicht werden, eine eigene Organisationsform zu finden, mit der die Anforderungen an eine moderne Hochschule am besten erfüllt werden können.

Für zukünftige Anstellungsverhältnisse ist der Beamtenstatus abzuschaffen.

Die Jungen Liberalen NRW mahnen aber zur Vorsicht. Die Gängelung durch Landesverordnungen darf nicht durch den neuen Zwang ersetzt werden, unbedingt wirtschaftlich verwertbare Innovationen generieren zu müssen. Für viele Einrichtungen, zum Beispiel im geisteswissenschaftlichen Bereich, wären dies unüberwindbare Hürden. Weiterhin haben es die Jungen Liberalen Bedenken, dass die Lehre an Universitäten auf Grund der Anforderungen aus der Wirtschaft einen zu starken Ausbildungscharakter erhält. Es muß stets zentrales Ziel der Lehre an Universitäten bleiben die Studenten in die Lage zu versetzen selbstständig wissenschaftlich zu arbeiten und zu forschen.

Forschung neu gestalten

An Hochschulen in NRW finden mehrere Arten von Forschung statt. Es muss dementsprechend genau differenziert werden, welchen Zweck die Forschung hat und wie diese am besten finanziert werden kann. So sind im Bereich der Grundlagenforschung und in vielen gesellschaftlich relevanten Forschungsgebieten staatliche Mittel unabdingbar. In anderen Forschungsbereichen sind private Mittel stets staatlichen Mitteln vorzuziehen. Dies gilt insbesondere wenn die Forschungsergebnisse auch nur einzelnen Unternehmen zu gute kommen.

Wenn sich NRW als Innovationsstandort positionieren will, muss das Land unserer Meinung nach gezielt Forschungsprojekte unterstützen und die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft fördern. Die bereits vorhandene Vernetzung zwischen Forschung an Hochschulen und in der privaten Wirtschaft ist auszubauen, wobei jedoch die Unabhängigkeit der öffentlich-finanzierten Forschung nicht verloren gehen soll.

Die Gestaltung des Technologietransfers von Hochschulen obliegt komplett den Hochschulen. Gesetzliche Vorgaben oder Verordnungen zur genauen Organisation widersprechen nach Meinung der Jungen Liberalen NRW dem Geist eines Hochschulfreiheitsgesetzes.

Hochschulfinanzierung

Mehr Freiheit für Forschung und Lehre heißt für uns nicht, dass der Staat keine Verantwortung mehr übernehmen soll, sondern dass auch andere Parteien in die Verantwortung einbezogen werden.

Die Finanzierung der Hochschulen soll zukünftig aus drei Säulen bestehen. Neben den staatlichen Zuschüssen sollen die öffentlichen Hochschulen in NRW sich in Zukunft über Finanzmittel von Dritten (z.B. von Unternehmen und ehemaligen Studenten) finanzieren. Außerdem sehen es die Jungen Liberalen als nur gerecht an, wenn Studenten sich über Studienbeiträge an den Kosten des eigenen Studiums beteiligen.

1. Ausgestaltung der staatlichen Zuschüsse

Hochschulen erfüllen sowohl durch die Lehre und die (Grundlagen-)Forschung als auch durch angewandte Forschung, z.B. in den Lebenswissenschaften, eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe und tragen zur Innovationsfähigkeit und zur Schaffung von Arbeitsplätzen dabei.

Aus diesen Gründen muss auch langfristig ein Großteil der Mittel der öffentlichen Hochschulen durch das Land NRW zur Verfügung gestellt werden. Dies bedeutet ebenfalls die langfristige Sicherstellung dessen, dass zusätzliche Drittmittel und Studienbeiträge nicht zur Reduzierung der staatlichen Zuschüsse ausgenutzt werden.

Gleichzeitig erkennen wir an, dass es die Haushaltslage nicht erlaubt, die staatlichen Zuschüsse für Wissenschaft und Lehre massiv zu erhöhen.

Nach unserer Meinung müssen die Hochschulen Plansicherheit für ihre Zuschüsse haben. Daher fordern wir, dass die Zuschüsse je Hochschule für einen Zeitraum von 5 Jahren festgeschrieben werden. Um die Finanzierung von Löhnen und Gehältern von Beamten und Angestellten der Hochschulen langfristig sicher zu stellen, ist diese Maßnahme zwingend notwendig.

Zu dem ist das Hausjahrprinzip zu ändern, so dass ein möglicher unverbrauchter Restzuschuss eines Jahres auch im Folgejahr sinnvoll verwendet werden kann. So wird das sog. Novemberfieber (Investitionen in den letzten 2 Monaten des Jahres, um die Zuschüsse voll auszunutzen) vermeiden.

2. Ausgestaltung von Studienbeiträgen

Nach unserem Verständnis ist die Erhebung von Studienbeiträgen ein Weg, der weitergegangen werden sollte.

Die Hochschulen sollen die Freiheit erhalten, Studiengebühren bis zu einer Maximalhöhe von 500 Euro pro Semester zu erheben.

Die Hochschule hat die Verwendung der Studienbeiträge zu dokumentieren. Es muss sichergestellt werden, dass Studienbeiträge ausschließlich für die Lehre eingesetzt werden. Eine Rückzahlung ist nur einklagbar, falls gegen diese Regel offensichtlich verstoßen wurde oder falls die Studienbedingungen unzumutbar sind dadurch die Studienzeit deutlich verlängert wird.

Um den Studienplatzsuchenden einen schnellen und transparenten Überblick über die Leistungsfähigkeit der nordrhein-westfälischen Hochschulen zu geben, wird das Innovationsministerium des Landes beauftragt, die Evaluierungen aller Hochschulen zentral zu veröffentlichen.

Die Rückzahlung des Bildungsdarlehens für die Studienbeiträge setzt zwei Jahre nach dem Berufseinstieg des Studierenden ein. Die Rückzahlung soll in der Regel innerhalb von 10 Jahren abgeschlossen sein.

Die Modalitäten der Rückzahlung sind sozialverträglich zu gestalten. Dabei gilt der Grundsatz, dass für die Höhe und die Ausgestaltung der Rückzahlung die Lebenssituation zum Zeitpunkt der Rückzahlung relevanter ist als die Lebenssituation während des Studiums.

Deshalb sollen die Hochschulen die Studienbeiträge einführen, einen Ausfallfond für die Fälle bilden, bei denen es den Studierenden nach Ihrem Studium in der genannten Zeit nicht möglich oder nicht zumutbar ist die Kredite der Studienbeiträge zurückzuzahlen.

Hier schlagen die JuLis NRW vor, dass die Hochschulen jährlich ein Betrag von mindestens 2% der Studienbeiträge in einen Ausfallfond einzahlen. Sofern der Studierende seine Rückzahlungen leistet, können diese Rückstellungen erfolgswirksam aufgelöst werden. Somit wird das Risiko der Ausfallfonds auf die Hochschulen übertragen. Die Hochschulen erhalten dadurch eine weitere Motivation, ihre Studierenden gut auszubilden.

3. Ausgestaltung der Finanzierung über Drittquellen

Die Hochschulen sollen verstärkt Finanzierungsquellen über Dritte akquirieren. Dieser in der Forschung schon lange angewandte Weg kann vorsichtig auf die Lehre erweitert werden. In der Lehre könnten von den Hochschulen Spenden von Unternehmen oder von ehemaligen Studenten eingesetzt werden. Die Jungen Liberalen NRW wollen dabei sichergestellt wissen, dass diese Mittel stets für die Verbesserung der Lehre eingesetzt werden. Es darf nicht zu einem Kaufen von Vorlesungen kommen.

Die Jungen Liberalen NRW begrüßen ausdrücklich die Ziele der Exzellenzinitiative der Bundesregierung. Sie fordern allerdings gleichzeitig eine Überarbeitung der Umsetzung. Die Vergabe der Mehrheit der Fördermittel an gesamte Hochschulen halten die Jungen Liberalen NRW nicht für gerechtfertigt, da es keiner Hochschule gelingen kann, in allen Bereichen exzellent zu sein. Alle Mittel sollten vielmehr an Fakultäten und in besondere Projekte fließen. Um das Gleichgewicht zwischen Forschung und Lehre nicht endgültig zu verlieren, fordern die Jungen Liberalen NRW eine Exzellenzinitiative für die Lehre. In diesem Förderprogramm soll exzellente Lehre an Fakultäten und in besonderen Projekten gefördert werden. Mittel zur Durchführung einer flächendeckenden Evaluation der Lehre durch die Fachschaften können auch im Rahmen dieses Programms zur Verfügung gestellt werden.

Um dem Stipendienwesen in Deutschland zum Durchbruch zu verhelfen, sind alle Akteure des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens angehalten, Studierende bei ihrem Studium zu unterstützen. Die Politik ist hier gefordert die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die Vergabe von Stipendien wirtschaftlich interessant und rechtlich sicher ist.

Mittel- bis langfristig ist es wünschenswert, dass ein Stipendiensystem an den nordrhein-westfälischen Hochschulen aufgebaut wird.

Die Jungen Liberalen sehen es als Ziel an, dass die Hochschulen in NRW eine Quote von 5 bis 10% aller Studierenden mit Hilfe von Stipendien von den Studienbeiträgen entlasten. Durch diese Festsetzung sind die Hochschulen fortlaufend aufgefordert, geeignete Stipendiaten und entsprechende Spender zu suchen.

Für eine ganztägige Präsenz des Lehrpersonals – Lehrerbüros einrichten

Die Jungen Liberalen NRW fordern, Klassenräume in ?Lehrerbüros? umzuwandeln.

Viele Lehrer kritisieren oft, daß für sie nicht die Möglichkeit bestehe, auch außerhalb des Unterrichtes in der Schule weiter zu arbeiten und sie deshalb ihre Schreibtischarbeiten mit nach Hause nehmen müssten. Innerhalb des Schulgebäudes ist es aktuell kaum möglich, Gespräche mit Schülern und Eltern zu führen oder den Unterricht vorzubereiten.

Die Jungen Liberalen NRW fordern daher, daß die Schulen durch die Schulkonferenz entscheiden können, ob sie jedem Lehrer ?sein Klassenzimmer? zuteilen, welches er dann auch beruflich individuell nutzen kann. Die Schulklassen würden dann in Zukunft, ähnlich wie in vielen anderen europäischen Staaten, die Klassenräume regelmäßig wechseln.

Dies ist ein weiterer Schritt in Richtung eigenständige Schule. Gleichzeitig können so ganz einfach die Arbeitsbedingungen der Lehrer verbessert werden.

Die JuLis NRW begrüßen grundsätzlich die Einführung von Studiengebühren in NRW

Zwingende Bestandteile eines liberalen Studiengebührenkonzepts sind soziale Ausgewogenheit, die Möglichkeit der nachgelagerten Bezahlung, der Aufbau eines Stipendiensystems sowie der Verbleib der Studiengebühren als zusätzliche Gelder neben den staatlichen Geldern.

Mit der Ausarbeitung eines umfassenden Konzepts und der Überprüfung inwiefern das Hochschulfreiheitsgesetz der Landesregierung unseren Ansprüchen genügt, beauftragt der Landeskongress den LAK Bildung bis zum nächsten Landeskongress.

Politik, Wirtschaft und Recht ? Grundkenntnisse in der Schule vermitteln!

Die Jungen Liberalen fordern das Schulministerium und die nordrhein-westfälische Landesregierung auf, schnellstmöglich folgende Inhalte verbindlich in die Lehrpläne des Fachs Politik aufzunehmen.

Es sollen den Schülerinnen und Schülern Kenntnisse über:

vermittelt werden.

Die Jungen Liberalen halten es für essentiell, dass bereits junge Menschen über die Themen, die für die Zukunft unseres Landes von wesentlicher Bedeutung sind, hinreichend informiert sind und dementsprechend fundierte Wahlentscheidungen treffen können. Dies ist Teil der unbedingt notwendigen Allgemeinbildung, die jedem Schüler vermittelt werden muss.