Mit Doppelqualifikation zum Lehramtsstudium

In der aktuellen Bildungsdebatte wird über jegliche Ummodellierung des deutschen Schulsystems debattiert. Die Jungen Liberalen erinnern daran, dass ein durchdachtes Schulsystem, wie wir es längst besitzen, in seiner Qualität mit der Lehrerausbildung steht und fällt. Nur gut ausgebildetes und motiviertes Lehrpersonal trägt zu einem großen Teil der Bildungsqualität der nordrhein-westfälischen Schülerschaft bei. Laut einer Langzeitstudie des Frankfurter Bildungsforschers Udo Rauin gibt es bei Lehramtsstudenten frühzeitig starke Anhaltspunkte, ob jemand ungeeignet für den Lehrerberuf sei. Etwa 25 Prozent der befragten Studienanfänger wollten eigentlich nie den Lehrerberuf ergreifen und sehen die Studienwahl als Notlösung an. Jeder vierte entscheidet sich nur mangels Alternativen für das Lehramtsstudium.

Die JuLis NRW fordern:

Die Anforderungen des Lehrerberufes müssen noch während des Studiums deutlicher gemacht werden. Die Jungen Liberalen begrüßen die Praxisphase für die Studienanfänger des Lehramts an nordrheinwestfälischen Universitäten fordern darüber hinaus aber eine bessere Betreuung und größere Rückmeldungen an den Praktikanten. Das Hochschulrahmengesetz gestattet es den Universitäten einen großen Teil ihrer Studierenden selbst auszuwählen. Die Jungen Liberalen fordern die Fakultäten dazu auf von dieser Option vermehrt Gebrauch zu machen, zum Beispiel in Form eines Aufnahmetests oder eines Motivationsschreibens, in dem der Studienanwärter darlegen muss, warum er die angestrebte Fachrichtung bzw. Studiengang studieren will. In einem Motivationsschreiben sollen Bewerber zeigen, dass sie sich inhaltlich mit dem Studium auseinandergesetzt haben. Die Allgemeine Hochschulreife zeigt die allgemeine Studierfähigkeit. Durch Aufnahmeprüfungen können die Hochschulen nach der fachspezifischen Studierfähigkeit auswählen. Nicht mehr nur die Einzelnote des Abiturs soll aussagekräftig sein, sondern es müssen auch anderen Kriterien berücksichtigt werden, wie Vorkenntnisse im Berufsfeld durch Fachpraktika oder Erkenntnisse durch ein Auswahlgespräch. Durch ein solches Verfahren werden eine höhere Motivation und eine zielbewusstere Studienplanung bei den angehenden Studenten erreicht.

Freiheit der (Schul-)Bildung

Die JuLis NRW sprechen sich für die Bewahrung der Wahlfreiheit der Fächer in den Oberstufen Nordrhein-Westfalens und für eine Beibehaltung der bisherigen Wahlfreiheit der Abiturfächer aus.

Darüber hinaus widersprechen die JuLis NRW jeder Geisteshaltung, die zwischen wertvollen und vermeintlich minderwertigen Fächern und Wissenschaften differenziert.

Qualität der Allgemeinen Hochschulreife bewahren – Kein Vollabitur an Berufkollegs

Die Jungen Liberalen begrüßen die Option auch alternativ zur gymnasialen Oberstufe die Allgemeine Hochschulreife zu erlangen. Allerdings mahnen die JuLis vor einer Qualitätsabnahme dieser durch Erlangen des Vollabiturs an Berufskollegs und Berufsoberschulen, welches nicht vordergründiges Ziel dieser Schulformen sein kann. Absolventen der Berufsoberschule oder des Berufskollegs sollten jedoch nach ihrer fachlichen Spezialisierung ein Fachstudium absolvieren dürfen. Eine Allgemeine Hochschulreife kann derzeit aber nur die gymnasiale Oberstufe gewährleisten. Zu groß sind die curricularen Differenzen zwischen dieser und denen der Berufskollegs. Dies zeigt sich auch darin erkenntlich, dass derzeit, aufgrund der Zentralen Abschlussprüfungen, versucht wird die Lehrpläne neu zu bearbeiten, um den Prüfungsanforderungen gerecht werden zu können. Die Problematik und die gravierende Differenz zu den gymnasialen Lehrplänen zeigen sich in der langwierigen Umsetzung des Zentralabiturs an diesen Schulformen. Die zentralen Abiturprüfungen an Beruflichen Gymnasien können laut dem Bildungsministerium NRW nur in drei Schritten eingeführt werden. Im Jahr 2008 erfolgt die zentrale Abiturprüfung in den Bildungsgängen für Berufskollegs. Zunächst nur in den Profil bildenden Fächern (2. Leistungskurs). Alle weiteren schriftlichen Prüfungen werden im Jahr 2008 immer noch dezentral durchgeführt.

Im Jahr 2009 werden dann die weiteren Leistungskursfächer (1. Leistungskurs) zentral geprüft und erst im Jahr 2010 folgt zusätzlich das dritte schriftliche Fach (Grundkurs).

Die Jungen Liberalen fordern die Abschaffung der Möglichkeit einer Allgemeinen Hochschulreife an den Schulformen, wie Berufskolleg und Berufsoberschule aus, weil dieselbe Qualität wie an den nordrhein-westfälischen Gymnasien nicht gewährleistet werden kann und die Absolventen auf fachlich untypische Studiengänge in keiner Weise vorbereiten. An diesen Schulformen sollte es stattdessen möglich sein, die Fachgebundene Hochschulreife zu erlangen. Es liegt im Verantwortungsbereich der Berufsschulen ihre Schülerschaft in erster Linie bei der beruflichen Ausbildung zu betreuen und, da fachspezifisch orientiert, die Berufsschüler solide auf ein fachliches Studium vorzubereiten.

Hochschulen Freiheiten geben – Hochschulfinanzierung neu gestalten

Die gut ausgebaute Hochschullandschaft in NRW ist aus Sicht der Jungen Liberalen ein wichtiger Faktor für den Wirtschaftsstandort NRW. Innovationen, die aus der Kooperation der Hochschulen mit der Wirtschaft entstehen, sind von entscheidender Bedeutung. Darüber hinaus erfüllen die Hochschulen gesellschaftliche Aufgaben, die über Innovationen im Sinne der wirtschaftlichen Verwertbarkeit von Forschungsergebnissen weit hinausgehen.

Leider wurden die Hochschulen bei steigender Studentenzahl in den vergangenen Jahren stark vernachlässigt. Die Hochschulen wurden unterfinanziert und es wurde ihnen oft verwehrt, sich andere private Finanzierungsquellen zu erschließen. Darüber hinaus erweist sich die ausgeuferte Bürokratie mit ihrer Idee, Qualität am besten durch möglichst detaillierte und zahlreiche Erlasse erreichen zu können, als Hemmschuh für die Entwicklung der Aufgaben der Hochschulen.

Die Jungen Liberalen NRW begrüßen deshalb grundsätzlich den Weg, den die nordrhein-westfälische Landesregierung mit dem Hochschulfreiheitsgesetz und der Einführung von Studienbeiträgen eingeschlagen hat.

Doch müssen sowohl die Freiheit der Hochschule als auch die Finanzierung der Hochschulen grundsätzlich neu überdacht werden.

Hochschulfreiheit

NRW muss in Forschung und Lehre in allen Bereichen wieder Spitzenpositionen erzielen. Aus diesem Grund muss die ausufernde Bürokratie im Bereich der Hochschulen schrittweise zurückgeführt werden.

Hier macht die Landesregierung unserer Meinung nach mit dem Hochschulfreiheitsgesetz einen Schritt in die richtige Richtung. Mit dem HFG werden den Hochschulen neue Entscheidungsspielräume eingeräumt und ihnen werden zu dem neue Handlungsspielräume eröffnet. Diese neue Freiheit erfordert natürlich auch verstärkte Verantwortung der Führungskräfte der Hochschulen. Aufgrund der verstärkten Öffnung der Hochschulen zur Wirtschaft sehen wir es als notwendig an, dass die Hochschulen in NRW neben der fachlichen Führung eine betriebwirtschaftliche Führung einrichten. Auch innerhalb der Hochschule muss es den Hochschulen ermöglicht werden, eine eigene Organisationsform zu finden, mit der die Anforderungen an eine moderne Hochschule am besten erfüllt werden können.

Für zukünftige Anstellungsverhältnisse ist der Beamtenstatus abzuschaffen.

Die Jungen Liberalen NRW mahnen aber zur Vorsicht. Die Gängelung durch Landesverordnungen darf nicht durch den neuen Zwang ersetzt werden, unbedingt wirtschaftlich verwertbare Innovationen generieren zu müssen. Für viele Einrichtungen, zum Beispiel im geisteswissenschaftlichen Bereich, wären dies unüberwindbare Hürden. Weiterhin haben es die Jungen Liberalen Bedenken, dass die Lehre an Universitäten auf Grund der Anforderungen aus der Wirtschaft einen zu starken Ausbildungscharakter erhält. Es muß stets zentrales Ziel der Lehre an Universitäten bleiben die Studenten in die Lage zu versetzen selbstständig wissenschaftlich zu arbeiten und zu forschen.

Forschung neu gestalten

An Hochschulen in NRW finden mehrere Arten von Forschung statt. Es muss dementsprechend genau differenziert werden, welchen Zweck die Forschung hat und wie diese am besten finanziert werden kann. So sind im Bereich der Grundlagenforschung und in vielen gesellschaftlich relevanten Forschungsgebieten staatliche Mittel unabdingbar. In anderen Forschungsbereichen sind private Mittel stets staatlichen Mitteln vorzuziehen. Dies gilt insbesondere wenn die Forschungsergebnisse auch nur einzelnen Unternehmen zu gute kommen.

Wenn sich NRW als Innovationsstandort positionieren will, muss das Land unserer Meinung nach gezielt Forschungsprojekte unterstützen und die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft fördern. Die bereits vorhandene Vernetzung zwischen Forschung an Hochschulen und in der privaten Wirtschaft ist auszubauen, wobei jedoch die Unabhängigkeit der öffentlich-finanzierten Forschung nicht verloren gehen soll.

Die Gestaltung des Technologietransfers von Hochschulen obliegt komplett den Hochschulen. Gesetzliche Vorgaben oder Verordnungen zur genauen Organisation widersprechen nach Meinung der Jungen Liberalen NRW dem Geist eines Hochschulfreiheitsgesetzes.

Hochschulfinanzierung

Mehr Freiheit für Forschung und Lehre heißt für uns nicht, dass der Staat keine Verantwortung mehr übernehmen soll, sondern dass auch andere Parteien in die Verantwortung einbezogen werden.

Die Finanzierung der Hochschulen soll zukünftig aus drei Säulen bestehen. Neben den staatlichen Zuschüssen sollen die öffentlichen Hochschulen in NRW sich in Zukunft über Finanzmittel von Dritten (z.B. von Unternehmen und ehemaligen Studenten) finanzieren. Außerdem sehen es die Jungen Liberalen als nur gerecht an, wenn Studenten sich über Studienbeiträge an den Kosten des eigenen Studiums beteiligen.

1. Ausgestaltung der staatlichen Zuschüsse

Hochschulen erfüllen sowohl durch die Lehre und die (Grundlagen-)Forschung als auch durch angewandte Forschung, z.B. in den Lebenswissenschaften, eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe und tragen zur Innovationsfähigkeit und zur Schaffung von Arbeitsplätzen dabei.

Aus diesen Gründen muss auch langfristig ein Großteil der Mittel der öffentlichen Hochschulen durch das Land NRW zur Verfügung gestellt werden. Dies bedeutet ebenfalls die langfristige Sicherstellung dessen, dass zusätzliche Drittmittel und Studienbeiträge nicht zur Reduzierung der staatlichen Zuschüsse ausgenutzt werden.

Gleichzeitig erkennen wir an, dass es die Haushaltslage nicht erlaubt, die staatlichen Zuschüsse für Wissenschaft und Lehre massiv zu erhöhen.

Nach unserer Meinung müssen die Hochschulen Plansicherheit für ihre Zuschüsse haben. Daher fordern wir, dass die Zuschüsse je Hochschule für einen Zeitraum von 5 Jahren festgeschrieben werden. Um die Finanzierung von Löhnen und Gehältern von Beamten und Angestellten der Hochschulen langfristig sicher zu stellen, ist diese Maßnahme zwingend notwendig.

Zu dem ist das Hausjahrprinzip zu ändern, so dass ein möglicher unverbrauchter Restzuschuss eines Jahres auch im Folgejahr sinnvoll verwendet werden kann. So wird das sog. Novemberfieber (Investitionen in den letzten 2 Monaten des Jahres, um die Zuschüsse voll auszunutzen) vermeiden.

2. Ausgestaltung von Studienbeiträgen

Nach unserem Verständnis ist die Erhebung von Studienbeiträgen ein Weg, der weitergegangen werden sollte.

Die Hochschulen sollen die Freiheit erhalten, Studiengebühren bis zu einer Maximalhöhe von 500 Euro pro Semester zu erheben.

Die Hochschule hat die Verwendung der Studienbeiträge zu dokumentieren. Es muss sichergestellt werden, dass Studienbeiträge ausschließlich für die Lehre eingesetzt werden. Eine Rückzahlung ist nur einklagbar, falls gegen diese Regel offensichtlich verstoßen wurde oder falls die Studienbedingungen unzumutbar sind dadurch die Studienzeit deutlich verlängert wird.

Um den Studienplatzsuchenden einen schnellen und transparenten Überblick über die Leistungsfähigkeit der nordrhein-westfälischen Hochschulen zu geben, wird das Innovationsministerium des Landes beauftragt, die Evaluierungen aller Hochschulen zentral zu veröffentlichen.

Die Rückzahlung des Bildungsdarlehens für die Studienbeiträge setzt zwei Jahre nach dem Berufseinstieg des Studierenden ein. Die Rückzahlung soll in der Regel innerhalb von 10 Jahren abgeschlossen sein.

Die Modalitäten der Rückzahlung sind sozialverträglich zu gestalten. Dabei gilt der Grundsatz, dass für die Höhe und die Ausgestaltung der Rückzahlung die Lebenssituation zum Zeitpunkt der Rückzahlung relevanter ist als die Lebenssituation während des Studiums.

Deshalb sollen die Hochschulen die Studienbeiträge einführen, einen Ausfallfond für die Fälle bilden, bei denen es den Studierenden nach Ihrem Studium in der genannten Zeit nicht möglich oder nicht zumutbar ist die Kredite der Studienbeiträge zurückzuzahlen.

Hier schlagen die JuLis NRW vor, dass die Hochschulen jährlich ein Betrag von mindestens 2% der Studienbeiträge in einen Ausfallfond einzahlen. Sofern der Studierende seine Rückzahlungen leistet, können diese Rückstellungen erfolgswirksam aufgelöst werden. Somit wird das Risiko der Ausfallfonds auf die Hochschulen übertragen. Die Hochschulen erhalten dadurch eine weitere Motivation, ihre Studierenden gut auszubilden.

3. Ausgestaltung der Finanzierung über Drittquellen

Die Hochschulen sollen verstärkt Finanzierungsquellen über Dritte akquirieren. Dieser in der Forschung schon lange angewandte Weg kann vorsichtig auf die Lehre erweitert werden. In der Lehre könnten von den Hochschulen Spenden von Unternehmen oder von ehemaligen Studenten eingesetzt werden. Die Jungen Liberalen NRW wollen dabei sichergestellt wissen, dass diese Mittel stets für die Verbesserung der Lehre eingesetzt werden. Es darf nicht zu einem Kaufen von Vorlesungen kommen.

Die Jungen Liberalen NRW begrüßen ausdrücklich die Ziele der Exzellenzinitiative der Bundesregierung. Sie fordern allerdings gleichzeitig eine Überarbeitung der Umsetzung. Die Vergabe der Mehrheit der Fördermittel an gesamte Hochschulen halten die Jungen Liberalen NRW nicht für gerechtfertigt, da es keiner Hochschule gelingen kann, in allen Bereichen exzellent zu sein. Alle Mittel sollten vielmehr an Fakultäten und in besondere Projekte fließen. Um das Gleichgewicht zwischen Forschung und Lehre nicht endgültig zu verlieren, fordern die Jungen Liberalen NRW eine Exzellenzinitiative für die Lehre. In diesem Förderprogramm soll exzellente Lehre an Fakultäten und in besonderen Projekten gefördert werden. Mittel zur Durchführung einer flächendeckenden Evaluation der Lehre durch die Fachschaften können auch im Rahmen dieses Programms zur Verfügung gestellt werden.

Um dem Stipendienwesen in Deutschland zum Durchbruch zu verhelfen, sind alle Akteure des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens angehalten, Studierende bei ihrem Studium zu unterstützen. Die Politik ist hier gefordert die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die Vergabe von Stipendien wirtschaftlich interessant und rechtlich sicher ist.

Mittel- bis langfristig ist es wünschenswert, dass ein Stipendiensystem an den nordrhein-westfälischen Hochschulen aufgebaut wird.

Die Jungen Liberalen sehen es als Ziel an, dass die Hochschulen in NRW eine Quote von 5 bis 10% aller Studierenden mit Hilfe von Stipendien von den Studienbeiträgen entlasten. Durch diese Festsetzung sind die Hochschulen fortlaufend aufgefordert, geeignete Stipendiaten und entsprechende Spender zu suchen.

Für eine ganztägige Präsenz des Lehrpersonals – Lehrerbüros einrichten

Die Jungen Liberalen NRW fordern, Klassenräume in ?Lehrerbüros? umzuwandeln.

Viele Lehrer kritisieren oft, daß für sie nicht die Möglichkeit bestehe, auch außerhalb des Unterrichtes in der Schule weiter zu arbeiten und sie deshalb ihre Schreibtischarbeiten mit nach Hause nehmen müssten. Innerhalb des Schulgebäudes ist es aktuell kaum möglich, Gespräche mit Schülern und Eltern zu führen oder den Unterricht vorzubereiten.

Die Jungen Liberalen NRW fordern daher, daß die Schulen durch die Schulkonferenz entscheiden können, ob sie jedem Lehrer ?sein Klassenzimmer? zuteilen, welches er dann auch beruflich individuell nutzen kann. Die Schulklassen würden dann in Zukunft, ähnlich wie in vielen anderen europäischen Staaten, die Klassenräume regelmäßig wechseln.

Dies ist ein weiterer Schritt in Richtung eigenständige Schule. Gleichzeitig können so ganz einfach die Arbeitsbedingungen der Lehrer verbessert werden.

Die JuLis NRW begrüßen grundsätzlich die Einführung von Studiengebühren in NRW

Zwingende Bestandteile eines liberalen Studiengebührenkonzepts sind soziale Ausgewogenheit, die Möglichkeit der nachgelagerten Bezahlung, der Aufbau eines Stipendiensystems sowie der Verbleib der Studiengebühren als zusätzliche Gelder neben den staatlichen Geldern.

Mit der Ausarbeitung eines umfassenden Konzepts und der Überprüfung inwiefern das Hochschulfreiheitsgesetz der Landesregierung unseren Ansprüchen genügt, beauftragt der Landeskongress den LAK Bildung bis zum nächsten Landeskongress.

Politik, Wirtschaft und Recht ? Grundkenntnisse in der Schule vermitteln!

Die Jungen Liberalen fordern das Schulministerium und die nordrhein-westfälische Landesregierung auf, schnellstmöglich folgende Inhalte verbindlich in die Lehrpläne des Fachs Politik aufzunehmen.

Es sollen den Schülerinnen und Schülern Kenntnisse über:

vermittelt werden.

Die Jungen Liberalen halten es für essentiell, dass bereits junge Menschen über die Themen, die für die Zukunft unseres Landes von wesentlicher Bedeutung sind, hinreichend informiert sind und dementsprechend fundierte Wahlentscheidungen treffen können. Dies ist Teil der unbedingt notwendigen Allgemeinbildung, die jedem Schüler vermittelt werden muss.

Liberale gegen Schuluniformen!

Die Jungen Liberalen lehnen die Einführung von einheitlicher Schulkleidung (Schuluniformen) an öffentlichen Schulen entschieden ab.

Weder leisten Schuluniformen einen Beitrag dazu, versäumte Integrationsanstrengungen auszugleichen, noch führen sie dazu, dass damit soziale Unterschiede abgebaut werden. Wenn sich Schüler nicht durch die Kleidung unterschieden, so werden andere Merkmale an deren Stelle treten, die dennoch auf die soziale Herkunft eines Schülers schließen lassen.

Zudem bestünde die Gefahr, dass gerade durch die Einführung von einheitlicher Schulkleidung ? und die damit erkennbare Zugehörigkeit zu einer bestimmten Schule ? soziale Unterschiede noch deutlicher als bisher erkennbar sein könnten.

Liberale sollten die Verschiedenheit der Menschen akzeptieren und nicht versuchen, zwanghaft alle Schüler ? zumindest äußerlich ? gleich machen zu wollen.

Hinzu kommt, dass laut NRW-Schulgesetz das Tragen einer Schulkleidung selbst dann nicht für jeden Schüler verbindlich wäre, wenn die Schulkonferenz dieses ohne Widerspruch der Schülervertreter beschließen würde. Die entsprechende Passage des Schulgesetzes wäre somit ? zum Glück – letztendlich wirkungslos.

Daher fordern die Jungen Liberalen die FDP-Landtagsfraktion auf, sich eindeutig gegen Schuluniformen an öffentlichen Schulen zu positionieren und auf eine entsprechende Änderung des nordrhein-westfälischen Schulgesetzes hinzuwirken. Law-and-order-Populismus, umgesetzt in einer wirkungslosen Vorschrift zur reinen Gefälligkeit gegenüber der CDU (und insbesondere Schulministerin Sommer) sollten in den Reihen der FDP keine Zustimmung finden.

Jetzt mehr „Kundenfreundlichkeit“ im Studium

Nach der erfolgten Einführung der Studienbeiträge in NRW muss das Studium nun auch studentenfreundlicher werden. Dazu fordern die Jungen Liberalen NRW:

Sollten diese Maßnahmen von einer Hochschule nicht schnellstmöglich umgesetzt werden, soll der Höchstbetrag an Gebühren, der von der betreffenden Hochschule erhoben werden darf, entsprechend dem Defizit der Leistungserbringung herabgesetzt werden.

Schulen in Freiheit, Qualität durch Vielfalt

Ein qualitätsorientiertes, liberales Bildungssystem lebt von der Vielfalt seiner Angebote und Konzepte. Sowohl integrierte, als auch gegliederte Schulsysteme sind geeignet, müssen sich jedoch im Wettbewerb bewähren. Trotz der Vielfalt der Systeme müssen vergleichbare Schulleistungen zu gleichen Ergebnissen führen.

Die Vielfalt der Schulangebote und -konzepte zusammen mit einer erhöhten Transparenz sorgt im Regelfall dafür, dass Fehlentwicklungen schneller erkannt und korrigiert werden können. Alternativlose Einheitlichkeit verschleiert Fehlentwicklungen lange Zeit und führt dann zu schockartigem Erwachen (siehe PISA).

Der Staat soll künftig nicht mehr der alleinige Gestalter aller Schulen sein. Er soll sich zunehmend auf die Gestaltung einer freiheitlichen Rechtsordnung für das Bildungswesen beschränken.

Die Schulen müssen in die Lage versetzt werden, flexibel und nah an den Bedürfnissen der Schüler, Eltern und Lehrer zu agieren. Nur so können sie effektive und zur Selbstständigkeit erziehende Lehrorte sein. Dazu erhalten sie die Möglichkeit für eine umfassende personelle und finanzielle, pädagogische und organisatorische Selbstverwaltung. Das bedeutet echte Delegation von Verantwortung. Es bedeutet aber auch, den Schulen die dafür nötige Zeit zur Verfügung zu stellen, die Schulleitung für diese Aufgaben zu qualifizieren und sie insbesondere von Verwaltungsarbeiten zu entlasten.

Nach und nach werden die Schulen, die dieses wünschen, dieselbe Freiheit erhalten, wie sie die Schulen in freier Trägerschaft schon heute genießen. Die Schulen müssen dafür die entsprechende Selbstverwaltungsfähigkeit nachweisen. Diese Schulen werden in eine private Rechtsform in öffentlicher Trägerschaft umgewandelt (gemeinnützige GmbH).

Die Grenzen der Schulautonomie liegen vor allem in der Wahrung der Einheitlichkeit des Bildungswesens u.a. durch die Bindung der Schulformen an die speziellen Bildungsziele, die Sicherstellung von Übertrittsmöglichkeiten in andere Schulen und weiterführende Schulformen und die Sicherstellung von Mindestanforderungen an die Abschlüsse einer Schulform.

Die Schulen werden finanziell eigenverantwortlich. Dieses umfasst sowohl die Verantwortung für den effektiven Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel als auch die Entscheidung für welchen Zweck die Mittel eingesetzt werden sollen. Zweckgebundene Zuweisungen in Form von Lehrerstellen pro Schüler sollen durch entsprechende Geldmittel ersetzt werden.

Die Verteilung der Mittel erfolgt nach der Anzahl der angemeldeten Schüler. Dazu wird ein Topf unter Verwaltung des Bildungsministeriums eingerichtet in das Land einen pauschalen Betrag pro Schüler einbringt. Ebenso zahlt jede Kommune einen pauschalen Betrag pro Schüler aus der Kommune ein. Die Mittel fließen aus dem Topf direkt an die Schulen.

Die Kommunen erhalten die Möglichkeit die lokalen Schulen durch weitere Mittel über die Bildungspauschale hinaus zu unterstützen. Das Land erhält die Möglichkeit durch für die Schulen freiwillige Sonderprogramme Schwerpunktthemen in die Schulen zu bringen. Diese Sonderprogramme können zusätzliche zweckgebundene Mittel, besondere Beratung und Unterstützung beinhalten.

Je nach Umfeld und Betreuungsaufwand erhalten Schulen mit besonders betreuungsintensiver Schülerpopulation eine zusätzliche Erschwerniszulage vom Land. Die Zulage kann bis zu 30% der Schülerpauschale betragen. Die Beurteilungen sind Bestandteil von Schulinspektionen im Auftrag des Bildungsministeriums.

Aspekte bei der Beurteilung können das Umfeld der Schule, der Anteil der Schüler mit Migrationshintergrund und/oder aus sozial schwachen Familien und Schüler mit besonderem Förderbedarf sein. Weiterhin können besondere Probleme von einzelnen Schulen berücksichtigt werden, die es notwendig machen die Schule besonders zu unterstützen. Über die Verwendung der Mittel muss dem Ministerium berichtet werden. Bei offenkundig unzweckmäßiger Verwendung der Erschwerniszulage kann der Betrag in den Folgejahren gekürzt werden.

Die Schulen erhalten wie in vielen anderen europäischen Ländern üblich eine Teilrechtsfähigkeit. Sie dürfen damit durch wirtschaftliche Aktivitäten (z.B. durch Überlassung von Räumen oder zusätzliche Bildungsangebote) zusätzliche Mittel einnehmen. Die wirtschaftlichen Aktivitäten dürfen keine nachteiligen Auswirkungen auf die Lehraufgaben haben. Bei Aktivitäten unter Beteiligung der Schüler muss der pädagogische Zweck unbedingt jederzeit im Vordergrund stehen.

Davon losgelöst erhalten die Schulen die Möglichkeit Sponsoring unter Wahrung der Unterrichtsneutralität zu nutzen. Die Verträge über Schulsponsoring müssen von der Schulkonferenz genehmigt werden.

Die Schulen erhalten eine weitgehende Personalautonomie. Die Schulaufsicht stellt zukünftig in diesem Bereich nur eine gleichwerte Ausbildung der Lehrkräfte sicher.

Der Beamtenstatus für Lehrer wird abgeschafft, indem so bald wie möglich keine Verbeamtungen von Lehrern mehr vorgenommen werden. Schon verbeamtete Lehrer können an Schulen unter autonomer Verwaltung wechseln. Die Regeln, die heute für verbeamtete Lehrer an Schulen in freier Trägerschaft gelten, sollen analog angewendet werden.

Es besteht ein Angestelltenverhältnis zwischen den Schulen und den Lehrern. Die Ausgestaltung dieser Verträge liegt in Hand der Tarifparteien.

Der Schulleiter wird für einen Zeitraum von vier Jahren von der Schulkonferenz gewählt. Die Wahl darf nicht gegen den Willen einer der Gruppen der Schulkonferenz erfolgen.

Wesentliche Voraussetzung für einen Schulleiter ist eine umfangreiche Berufspraxis als Lehrer, in der Regel an der zu leitenden Schule.

Weiterhin muss eine Zusatzausbildung erworben werden, die den Erwerb von Managementkompetenzen nachweist. Dies umfasst insbesondere Fähigkeiten hinsichtlich Organisation, Finanzen sowie Mitarbeiterführung und -entwicklung.

Finanzielle und personelle Autonomie sind wichtige Bestandteile der Schulautonomie. Zur dringend notwendigen Qualitätssteigerung der Bildungsergebnisse können sie alleine nur wenig beitragen.

Notwendig sind auch eine weitergehende Offenheit der Lehrpläne und eine pädagogische Autonomie bei der Unterrichtsgestaltung. Das komplexer werdende Wissen in unserer Informations- und Dienstleistungsgesellschaft lässt sich schlecht in starre landesweite Lehrpläne fesseln.

Die Kernlehrpläne des Landes sollen Luft für eine autonome Gestaltung an den Schulen lassen. Ziel kann es nicht sein den Lerninput in Form von zu vermittelnden Inhalten festzulegen, vielmehr soll der gewünschte Lernoutput in Form von Lernzielen und Kompetenzen verbindlich festgelegt werden.

Im Rahmen der Autonomie bei der Unterrichtsgestaltung sollen positive Effekte durch innovative Unterrichtskonzepte ermöglicht werden. Ebenso erhalten die Lehrer größere Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten. Wichtig sind den Jungen Liberalen das gute Unterrichtsergebnisse, der Weg dahin soll nicht zentral vorgegeben sein. Ebenso fordern die Jungen Liberalen eine bessere Vernetzung der Lehrerschaft durch Kooperation von Schulen, durch Lehreraustauschprogramme zwischen Schulen und durch eine verbesserte Unterstützung der Lehrer. Das Konzept der geschlossenen Klassentür bei dem die Lehrer nicht oder wenig voneinander lernen, verhindert eine Verbesserung der Lehrqualität und die effektive Ausnutzung der oft vorhandenen Motivation und pädagogischen Kompetenz der Lehrer.

Die Sicherung der Lehrqualität ist auch gerade bei einer weitgehenden Schulautonomie von zentraler Bedeutung. Diese lässt sich allerdings nur unzureichend durch eine Unzahl von Verordnungen und Erlassen sicherstellen. In einem Schulsystem mit weitgehender Schulautonomie überlässt der Staat den Schulen die Detailsteuerung, kontrolliert aber umfassender als bisher die Ergebnisse.

Deshalb fordern die Jungen Liberalen:

Die Schulen erhalten die Möglichkeit noch stärker als bisher die innere Organisation der Schule selbstständig zu festzulegen.

Dies umfasst die Möglichkeit der Schulen folgende Entscheidungen autonom zu treffen:

Für eine Gestaltung der Schule, die nah an den Bedürfnissen von Schüler, Eltern und Lehrern orientiert ist, ist die Möglichkeit für eine umfangreiche Mitbestimmung dieser Gruppen eine zwingende Voraussetzung.

Deshalb ist die Schulkonferenz das höchste Gremium an einer Schule. Die Besetzung der Schulkonferenz erfolgt nach dem Prinzip der Drittelparität. Die Kommunen, die eine Schule mit zusätzlichen Mitteln unterstützen, sind mit beratender Stimme in der Schulkonferenz vertreten.

In der Schulkonferenz werden die grundlegenden Entscheidungen der Schule getroffen. Diese umfassen die Entscheidungen:

Das Tagesgeschäft der Schule erfolgt durch die Schulleitung unter Federführung des Schulleiters.

Es steht den Schülern frei sich bei jeder Schule anzumelden. Berücksichtigt werden dabei nur evtl. verbindliche Grundschulgutachten beim Übergang in die Sekundarstufe und sonstige an Leistung orientiere Zulassungsbeschränkungen.

Die vom Wohnort der Schüler nächstgelegene Schule ist verpflichtet die Schüler bis zur von der Konferenz festgelegten Kapazitätsgrenze aufzunehmen.

Damit die freie Schulwahl auch echte Wahlmöglichkeiten bedeutet, muß die Übernahme der Beförderungskosten für die Schüler neu geregelt werden. Die Schüler bekommen die Beförderungskosten ersetzt, die entstehen wenn die nächstgelegene Schule der Schulform mit öffentlichen Verkehrsmitteln besucht würde. Dabei ist es unerheblich welche Schule der Schulform ein Schüler tatsächlich besucht. Nur die Beförderungskosten, die über den Kosten zum Besuch der nächstgelegenen Schule hinausgehen, müssen selbst getragen werden. Die Schulen bzw. Fördervereine von Schulen und auch die Kommunen können weitere Mittel zur Verfügung stellen um die für die Eltern entstehenden Beförderungskosten noch weiter zu senken.