Junge Liberale NRW fordern maximale finanzielle Belastungsgrenze für das Grundgesetz

Die Jungen Liberalen NRW sehen in einer fairen Steuer- und Finanzpolitik eine Kernsäule der Leistungsgerechtigkeit. „Primäres Ziel muss es natürlich bleiben, Aufstieg und Wohlstand für jeden zu erreichen. Eine gute Förder- und Bildungspolitik muss den Faktor „Elternhaus“ so gering wie möglich werden lassen, damit alle Kinder Aufstiegschancen haben. In einem weiteren Schritt gehört zur Leistungsgerechtigkeit aber auch eine Steuerpolitik, welche aktiviert und motiviert, anstatt einen im Schwerpunkt für den Staat arbeiten zu lassen“, führt Alexander Steffen (27), Landesvorsitzender der JuLis NRW, aus.

Gerade die aktuelle politische Debatte rund um die Einführung neuer Steuern, wie z.B. einer Vermögenssteuer oder einer Zuckersteuer betrachten die Jungen Liberalen NRW als genau kontraproduktiv: „Alleine die bloße Debatte über neue Steuern schadet dem Wirtschaftsstandort Deutschland. Wollen wir ein Land sein, welches für Leistungsgerechtigkeit kämpft und sich nach der Corona-Krise für einen Wirtschaftsaufschwung vorbereitet, müssen wir über die Entlastung unserer Bürger:innen sprechen und nicht über Steuern, die zur staatlichen Erziehung eingeführt werden, wie die Zuckersteuer“, appelliert Steffen.

Daher möchten die Jungen Liberalen NRW den sogenannten Halbteilungsgrundsatz, also eine maximale steuerliche Belastungsgrenze von 50%, ins Grundgesetz schreiben lassen: „Es ist schon lange kein Geheimnis mehr, dass Deutschland mit Belgien Europameister bei der Steuerbelastung ist. Der Steuerzahlergedenktag ist in dieser Hinsicht eine gute Orientierung: Im vergangenen Jahr hat man bis zum 9. Juli als Bürger ausschließlich für den Staat gearbeitet. Maß und Mitte in diesen Fragen müssen stetig neu diskutiert werden“, so Steffen.

Zuletzt wurde 2006 vor dem Bundesverfassungsgericht eine Klage bei einer Mehrbelastung über 50% abgewiesen. „Wichtig ist es dennoch für seine Überzeugungen zu kämpfen. Nur weil nach aktueller Rechtsauslegung ein Halbteilungsgrundsatz nicht gedeutet wird, heißt das nicht, dass man weiterhin für Steuergerechtigkeit kämpfen sollte. Das Grundgesetz hat die Aufgabe, die fundamentalen Grundsätze unseres Staates zu definieren. Ich halte es für einen unumstößlichen Grundsatz, dass man nicht mehr als 50% seines Einkommens versteuern muss“, erläutert Steffen die Initiative der Jungen Liberalen.