Junge Liberale NRW mit Lob und Kritik am Hochschulgesetz

Die Jungen Liberalen (JuLis) NRW und der Landesverband der Liberalen Hochschulgruppen (LHG) NRW begrüßen den Entwurf des neuen Hochschulgesetzes, den die Landesregierung in dieser Woche in den nordrhein-westfälischen Landtag einbringt.

Er setze der „rot-grünen Gängelung der Hochschulen im Land ein Ende“ und stattdessen „an den entscheidenden Stellen konsequent auf Hochschulautonomie und Forschungsfreiheit“, so Jens Teutrine, Landesvorsitzender der Jungen Liberalen NRW. Dies sei für moderne und wettbewerbsfähige Hochschulen unerlässlich. „Mit dieser Novelle schlägt die schwarz-gelbe Koalition den richtigen Weg ein, um unsere Hochschulen fit für exzellente Studienbedingungen und innovative Forschung zu machen“, befindet Daniel Steiner, Landesvorsitzender der LHG NRW. Nicht in der Ministerialbürokratie, sondern in den Hochschulen selbst wisse man schließlich am besten, welche Stellschrauben entscheidend für den Erfolg sind.

Jens Teutrine fügt hinzu: „Hochschulautonomie darf man aber nicht einseitig
missverstehen. Hochschulautonomie und die Autonomie der Studierenden könne nicht gegeneinander ausgespielt werden. Die Diskussion um Anwesenheitspflichten ist vor diesem Hintergrund rückwärtsgewandt und deshalb überflüssig. Vielmehr sollten Konzepte für eine zukunftsweisende, digitale Lehre im 21. Jahrhundert im Mittelpunkt der Überlegungen stehen.“

Charakteristisch für den Gesetzentwurf sei in erster Linie das konstruktive und partnerschaftliche Miteinander von Landesregierung und Hochschulen, das anstelle einer Bevormundung aus Düsseldorf angestrebt werde. Beispielhaft hervorzuheben sei etwa die Rücknahme der Pflicht zur Einführung sogenannter Zivilklauseln, welche die Forschungsfreiheit an den Hochschulen in unangemessener Art und Weise einschränken sollten. „Die Landesregierung hat Mut bewiesen, die Freiheit von Forschung und Lehre über die ideologisch verzerrten Interessen einiger weniger zu stellen“, lobt Steiner.

An einer anderen Stelle hätten sich die beiden allerdings mehr Mut gewünscht: „Die Frage der Finanzierung bleibt immer noch weitestgehend ungeklärt. Exzellente Hochschulen brauchen eine starke und solide finanzielle Grundlage. In der Einführung von Nicht-EU-Ausländerstudiengebühren sehen wir keine Zukunft. In unseren Augen kann eine auskömmliche Finanzierung zum Wohle der Lehre und vor allem der Studierenden durch ein Modell nachgelagerter Studiengebühren erreicht werden, für das sich auch die FDP im Landtagswahlkampf stark gemacht hat,“ so Teutrine. Bei einem solchen würden Hochschulabsolventen, wenn sie bereits in das Berufsleben gestartet sind, nachgelagert und in Raten einen Beitrag leisten, der laut FDP Forderung auf maximal 500 Euro pro Semester gedeckelt ist. „Mit diesem Modell wird kein einziger junger Mensch an der Aufnahme eines Studiums gehindert, da der Beitrag erst dann entrichtet wird, wenn man bereits ein gewisses Einkommen hat. Das ist fair und nachhaltig, weil die Mittel direkt an die Hochschulen und nicht in den Landeshaushalt fließen, “ unterstreicht Daniel Steiner die Forderung. Jens Teutrine zeigt sich zuversichtlich, dass „der weitere Gesetzgebungsprozess im Landtag noch genutzt wird, um auch diese entscheidenden Weichen für eine zukunfts- und innovationsfähige Hochschullandschaft in NRW zu stellen.“