Netzneutralität – Wettbewerb oder Verbote?

Netzneutralität – Wettbewerb oder
Verbote?
Das Thema „Netzneutralität“ ist von besonderer Brisanz. Einige Akteure fordern dogmatisch,
Netzneutralität im Grundgesetz zu verankern, und sehen in einer absoluten Netzneutralität die
notwendige Bedingung für einen freien Meinungsaustausch im Internet. Ist das wirklich der Fall?
Was ist „Netzneutralität“ überhaupt? Daten im Internet werden in Paketen übertragen. Im
strengsten Sinn (von dem ausgegangen werden muss, wenn der Begriff nicht weiter spezifiziert wird)
heißt Netzneutralität, dass alle Pakete gleich behandelt werden müssen. Egal woher sie kommen,
wohin sie gehen und was ihr Inhalt ist. Auf den ersten Blick erscheint das vernünftig, aber vieles wird
dabei ausgeblendet.
Angela Merkel geriet gegen Ende 2014 in die Kritik, weil sie das „Ende der Netzneutralität“ sieht. Ihre
Forderung? Datenpakete von autonomen Autos und der Telemedizin (u. a. Operationen über das
Internet) sollen bevorzugt behandelt werden. Bei diesen Punkten ist es absolut zwingend, die
Netzneutralität zugunsten des Schutzes des Lebens aufzuweichen – schließlich wäre es wirklich
bedauerlich, wenn der Arzt keine flüssige Verbindung herstellen kann, um einen Patienten über das
Internet zu operieren, weil ein Nachbar die Leitungen schon mit Netflix auslastet.
Solche Anwendungsfälle sollten eigentlich schon ausreichen, um Netzneutralität nicht mehr als den
heiligen Gral der Internetfreiheit hochzuhalten. Aber auch auf einer weniger emotionalen Ebene ist
es richtig, nicht einfach blind Netzwerkneutralität zu fordern. Internetprovider haben, wie jeder
Einzelne und damit auch jedes Unternehmen, das Recht auf Vertragsautonomie. Eingriffe in diese
Freiheit müssen wirklich gut begründet werden. Insbesondere Zero-Ratings (Nichtanrechnung von
bestimmten Services auf das Datenvolumen) sind ein sinnvolles Werkzeug für Provider, um Kunden
einen besseren Service anbieten zu können. Vodafone bietet beispielsweise sogenannte „GigaPässe“
an. Mehrere Websites und Services einer bestimmten Art, zum Beispiel Social-Media-Netzwerke,
werden in einem Paket gebündelt. Besitzer eines solchen Passes können dann alle Services in diesem
Paket nutzen, ohne dass das auf das Datenvolumen angerechnet wird. Durch diese Art der positiven
Diskriminierung profitieren alle: Social-Media-Netzwerke und -Nutzer freuen sich, weil ich häufiger
meinen Status update, ohne Angst zu haben, danach kein Datenvolumen mehr zur Verfügung zu
haben, und Vodafone hat ein neues Angebot geschaffen, das mehr Kunden zu Vodafone lockt. Ich
vermute, dass durch einen intensiven Einsatz von Zero-Ratings endlich das Konzept von
„Datenvolumen“ vollständig obsolet wird. Provider überbieten sich gegenseitig mit den Services, die
sie zero-raten, sodass irgendwann praktisch gar nichts mehr angerechnet wird. Diese Entwicklung
müssen wir jedoch zulassen, ohne in Ideologie zu verfallen.
Natürlich muss es auch hier Grenzen geben. Die Bundesnetzagentur hat dafür Sorge zu tragen, dass
Provider es mit ihrer Vertragsautonomie nicht übertreiben, sie nicht zum Schaden anderer Anbieter
und somit der Allgemeinheit ausnutzen. Einschränkungen der Netzwerkneutralität dürfen nicht dazu
genutzt werden, Meinungen zu zensieren oder den freien Austausch einzuschränken. Genauso muss
die Bundesnetzagentur darauf achten, dass Provider nicht nur ihre eigenen Services nicht aufs
Datenvolumen anrechnen und sich dadurch Monopole bilden. Kurz: Die Bundesnetzagentur muss
ihrer Aufgabe nachkommen – die Aufrechterhaltung und Förderung des Wettbewerbs in
Netzmärkten.
Nicht die fehlende Netzneutralität ist das Problem – es ist mangelnder Wettbewerb zwischen den
Netzbetreibern. Die EU-Kommission hat einige wegweisende Vorschläge gemacht: Nutzer müssen
transparent über die Einschränkungen der Netzneutralität in ihren Netzwerken informiert werden.

Wenn ich mit dem Angebot meines Providers nicht zufrieden bin, dann suche ich mir einen neuen.
Das muss allerdings auch leicht möglich sein! Das ist die Baustelle, um die wir uns kümmern sollten:
Wettbewerb zwischen Providern. Damit beheben wir die Ursache von schlechtem Service –
Netzneutralität streng dogmatisch, im schlimmsten Fall verfassungsrechtlich durchzusetzen ist nichts
anderes als die oberflächliche Behandlung von Symptomen.
Ralf Keller (21) ist Student und stellvertretender Vorsitzender des BV OWL. Ihr erreicht ihn unter: