Digitale Gesellschaft – digitales Recht?

Digitale Gesellschaft – digitales Recht?
Digitalisierung ist zu einem Thema geworden, um das keine Partei mehr herumkommt. Auch
die GroKo hat sich des Themas halbherzig angenommen. Auffallend ist der oft einseitige
Fokus auf den technischen Möglichkeiten (bei den einen vor allem als Chancen, bei den
anderen als Gefahren gedeutet), während grundlegende rechtliche Rahmenbedingungen nicht
diskutiert werden. Digitalisierung ist aber mehr als Breitband und Flugtaxis. Es ist ein
Prozess, der unser ganzes Leben verändert – und damit auch einen neuen Rechtsrahmen
benötigt.
Digitale Infrastruktur
Zentral für den Rechtsverkehr ist die Zustellung von Unterlagen per Post. In naher Zukunft
muss es möglich sein, den Rechtsverkehr papierlos abwickeln zu können. Hierfür braucht
jeder Bürger einen digitalen Briefkasten, der es ihm ermöglicht, Nachrichten und Dateien
zuordenbar zu verschicken und zu erhalten. Bestehende, bisher kaum genutzte System wie die
DE-Mail können genutzt werden. Zugleich braucht es ein allgemein anerkanntes System, um
Dokumente unveränderlich erstellen zu können – ein Äquivalent zu schriftlichen Urkunden.
Solange elektronische Dokumente leicht verändert werden können, wird sich das Hinterlegen
von schriftlichen Dokumenten und das Anlegen von Papierakten nicht vermeiden lassen.
Wichtig ist, dass Insellösungen vermieden werden. Das problembelastete elektronische
Anwaltspostfach ist ein abschreckendes Beispiel hierfür. Schließlich bedarf es eines
Geldsystems, das dieselbe Anonymität gewährleistet wie Bargeld. Denkbar sind hier neben
komplett digitalen Verfahren auch Geldkarten, die aufgeladen werden können und nicht
einem Besitzer zuzuordnen sind. In jedem Fall gilt es, einerseits schnell eine flächendeckende
Infrastruktur zu schaffen, die an die Stelle analoger Systeme treten kann, welche andererseits
aber auch die Gewähr bietet, die mit unserem herkömmlichen Freiheitsverständnis vereinbar
sind.
Privatsphäre
Die Digitalisierung verändert unsere Vorstellungen von Privatsphäre. Wenn Erinnerungen,
Geheimnisse, Konservationen, mit einem Wort Daten jeder Art nicht mehr schriftlich
niedergeschrieben werden, sondern auf Datenspeichern oder in Datenwolken liegen, wenn das
Smartphone zu einer Art Gehirnergänzung wird, wenn immer mehr Wirtschaftsprozesse, aber
auch Haushaltsgegenstände digital verknüpft sind, dann wird der fremdem Zugriff
kategorisch entzogene Bereich der Privatsphäre immer kleiner. Die liberale Antwort darauf
darf nicht Resignation sein, sondern eine mutige Transformation von Grundrechten in die
digitale Welt. Schutz des Persönlichkeitsrechts heißt Datenerhebungs-, zumindest aber
Datenverwertungsverbot dort, wo der Kernbereich der Persönlichkeit erfasst wird. Die
Grenzen der Grundrechte dürfen sich nicht mit den Grenzen des technisch Machbaren
verschieben. Zentral für die Sicherung eines angstfreien Diskurses ist das Recht auf
Anonymität. Wenn Meinungsstreit vor allen in digitalen Foren stattfindet, dann muss es auch
möglich sein, anonym oder zumindest pseudonym daran teilzunehmen. Zugleich muss nach
Lösungen gesucht werden, wie der Manipulation von Meinungsbildung durch Bots und
andere Programme entgegengewirkt, wie der bestimmende Einfluss von einzelnen Konzernen
auf Wahlen und Meinungsbildungsprozesse eingehegt werden kann. Die Vorstellung, jede
Interaktion im Internet – und damit der wesentliche Teil allen Handelns überhaupt – könne
einem Menschen zugeordnet werden, ist beängstigend, weil er das Schreckensbild des
gläsernen Bürgers verwirklicht und Tür und Tor öffnet für ein totalitäres

Überwachungssystem, wie es in China gerade implementiert wird. Demgegenüber muss
immer wieder klargestellt werden: Privatsphäre ist kein analoges Auslaufmodell.
Automatisierte Entscheidungen
Hinter jeder staatlichen Maßnahme stehen am Ende verantwortliche Menschen. Was früher
selbstverständlich war, ist heute fraglich geworden. Im Verwaltungsverfahrensgesetz ist
neuerdings die Möglichkeit geregelt, einen Verwaltungsakt vollständig automatisiert zu
erlassen (§35). Mit dem Aufkommen algorithmenbasierter, datengetriebener Programme
werden die Bürger mehr und mehr zum Objekt entmenschlichter Entscheidungen. In den USA
werden schon Straftäter unter Heranziehung von Prognosetools verurteilt. Hier bedarf es
frühzeitig eines politischen Problembewusstseins und rechtlicher Leitplanken. Dies betrifft
insbesondere die Ausklammerung sensibler Entscheidungen, die Ausklammerung sensibler
Daten für die Auswertung (insbesondere zur Verhinderung von Diskriminierung) sowie eine
öffentliche Kontrolle über die Algorithmen. Dass Behörden oder Gerichte ungeprüft die
Erkenntnisse privater Unternehmen zugrunde legen, wenn in die Rechte der Bürger
eingegriffen wird (wie in den USA bei Strafverfahren schon vorgekommen), darf nicht
zugelassen werden. Wer oder was für die behördeninterne Willensbildung verantwortlich ist,
darf keinen Einfluss auf den Rechtsschutz und die Verfahrensrechte des Bürgers haben.
Künstliche Intelligenz
Automatisierung ist aber inzwischen nicht mehr das Ende der Entwicklung. Künstliche
Intelligenz ist keine Science-Fiction mehr, sondern eine Realität, auf welche die
Rechtsordnung sich einstellen muss. Hier stellen sich eine ganze Reihe von Fragen: Wer
haftet für eine KI? Kann eine KI „Gedanken“ haben, die z. B. für die Auslegung des Willens
der Vertragsparteien im bürgerlichen Recht oder den Vorsatz im Strafrecht relevant sind?
Kann eine KI Träger von Rechten und Pflichten, also ein Rechtssubjekt sein? Und vor allem:
Gibt es ein Abstandsgebot von KI zu den Fähigkeiten des menschlichen Verstandes, das
eingehalten werden muss? Das sind keine Detailfragen, die hinter verschlossenen Türen von
wenigen Experten diskutiert werden können. Hinter vermeintlich technischen Einzelfragen
stehen hier die Grundlinien menschlicher Gesellschaft schlechthin zur Disposition – und diese
müssen in einem möglichst breiten Diskurs demokratisch ausgehandelt und entschieden
werden.
Fortschritt gestalten
Was einmal gedacht wurde, kann nicht mehr zurückgenommen werden, sagt Möbius
resignierend in Dürrenmatts „Die Physiker“. In der Tat, sich einen Stillstand oder Rückschritt
der technischen Entwicklung vorzustellen, hieße, den Kopf in den Sand zu stecken. Sich
einfach nur gegen Veränderung zu wehren und altes Recht so lang wie möglich zu
verteidigen, ist keine Option. Stattdessen ist es die Aufgabe der Jungen Liberalen, den
Fortschritt in eine Richtung zu lenken, welche seine Vorteile nutzt und zugleich dafür sorgt,
dass Freiheitsrechte nicht ins Hintertreffen geraten. Blinde Technikgläubigkeit ist ebenso fehl
am Platz wie pessimistische Zukunftsängste, die noch jedes Mal widerlegt wurden. Vielmehr
ist die Digitalisierung als eine umfassende Umwälzung zu verstehen, die gewaltigen Schaden
anrichten könnte, aber eben auch gewaltige Chancen bietet. Den gängigen Horrorszenarien
müssen echte Visionen an die Seite gestellt werden. Gerade auf Gebieten, wo den Freien
Demokraten aktuell die Grünen vorgezogen werden – Klima, Umweltschutz, Soziales und
Partizipation –, lässt sich viel gewinnen. Der scheinbar unpolitische Charakter reiner Technik

darf nie den Blick dafür verstellen, dass die Zukunft einer Gesellschaft stets eine politische
Frage ist. Geben wir die Antworten darauf!
Marc Bauer (23) ist Jurist und stellvertretender Bezirksvorsitzender der JuLis Köln/Bonn. Ihr
erreicht ihn unter .