Junge Liberale wollen Tanzverbot an Karfreitag abschaffen

In Nordrhein-Westfalen ist der Karfreitag ein so genannter stiller Feiertag. Demzufolge herrscht unter anderem ein striktes Verbot von Tanzveranstaltungen. Die Jungen Liberalen wollen dies ändern und fordern unter dem Motto „Wir wollen doch nur tanzen“ die Abschaffung dieses Verbotes.

Moritz Körner, Landesvorsitzender der JuLis NRW, kritisiert die aktuelle Feiertagsgesetzgebung in NRW an diesem Punkt als „völlig überholt und an Paternalismus kaum zu überbieten.“ Es müsse eine Lösung gefunden werden, die die Interessen aller Bürgerinnen und Bürger berücksichtige und damit eben auch desjenigen Drittels der Bevölkerung, das keiner Konfession angehöre, so Körner: „Junge Menschen, die an und vor Feiertagen tanzen wollen, stören doch nicht diejenigen, die sich besinnen wollen. Wer wird denn in seiner Ruhe bedrängt, wenn in einem Club eine Party unter Beachtung des entsprechenden Emissionsschutzes stattfindet?“

Man stehe gleichwohl „ohne Frage“ zur grundgesetzlich verbrieften Religionsfreiheit. Gegnern einer Abschaffung, die argumentierten, man müsse dann ehrlicherweise den ganzen Feiertag abschaffen, setzt Körner entgegen, dieses Argument sei „eine Frechheit gegenüber den Gläubigen, für die dieser stille Feiertag weiterhin seine Bedeutung hat“. Natürlich wolle man als Liberale die Religionsfreiheit nicht beschneiden und den Feiertag beibehalten. Es bedürfe in der Frage nach Tanz- und ähnlichen Veranstaltungen an diesem Tag aber einer „Nachjustierung mit viel Fingerspitzengefühl“.

Man wolle keine lauten Partys neben Gotteshäusern, in einem angemessenen Umfeld sollten aber musikalische Veranstaltungen, Film- und Theatervorführungen oder Sportveranstaltungen möglich sein. Dabei könne die schon heute teilweise geübte Praxis ausgeweitet werden, dass Veranstaltungen auch an stillen Feiertagen toleriert werden, wenn diese nicht zu erheblichen Ruhestörungen führen. „Mit individuellen Lärmschutzwerten könnte sowohl dem Gläubigen und seiner Ruhe als auch den Freiheiten von Nicht-Gläubigen Rechnung getragen werde“, so Körner abschließend.